Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5390
BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09 (https://dejure.org/2011,5390)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09 (https://dejure.org/2011,5390)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2011 - 2 BvR 2228/09 (https://dejure.org/2011,5390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender Rechte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB
    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB
    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Mindestgröße für Fraktionen in Gemeindevertretungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Mindestgröße für Fraktionen in Gemeindevertretungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt gem § 32 Abs 1 S 3 KomVerf BB - fehlende Beschwerdefähigkeit kommunaler Mandatsträger hinsichtlich aus dem Mandat folgender, mithin nicht "jedermann" zustehender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 40
  • NVwZ-RR 2012, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Anders als die Beschwerdeführer meinen, kann das objektivrechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, auch nicht in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, als subjektives Recht eingefordert werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    b) Auf Landtags- oder Kommunalwahlen ist die Vorschrift nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 99, 1 ).

    Auf kommunaler Ebene werden die Wahlrechtsgrundsätze - somit auch der Grundsatz der Gleichheit der Wahl - durch das Grundgesetz nicht subjektivrechtlich gewährleistet (stRspr, vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ).

    Sie können daher nicht mit der Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).

    Insoweit ermöglicht das Grundgesetz auch eine Kontrolle der Einhaltung dieser Grundsätze durch das Bundesverfassungsgericht, nämlich im Wege der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG oder im Wege der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (BVerfGE 99, 1 ).

    Daher ist es ihnen überlassen, das Wahlsystem und Wahlrecht zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen des Volkes selbst zu regeln (vgl. BVerfGE 99, 1 ).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Anders als die Beschwerdeführer meinen, kann das objektivrechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, auch nicht in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, als subjektives Recht eingefordert werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    Das gilt auch, wenn Mitglieder kommunaler Vertretungen Verletzungen ihrer Mitwirkungsrechte geltend machen, die nur aus der Wahl zu dieser Vertretung folgen können (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Dies gilt auch, wenn Abgeordnete geltend machen, in mit ihrem Status verbundenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 62, 1 m.w.N.).

    Dieses verfassungsrechtlich vorgesehene Recht kann ein Bundestagsabgeordneter im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 62, 1 ).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Sie können daher nicht mit der Verfassungsbeschwerde verteidigt werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Mitgliedschaftsrechten in

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Damit betrifft die angefochtene Regelung die Beschwerdeführer allein in ihrer Eigenschaft als Kommunalmandatare, mithin als Inhaber eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/93 -, Rn. 4, juris).

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt schon deshalb nichts anderes, da die Vorschrift keine Gewährleistung der Rechte von Organteilen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften begründet (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/93 -, juris).

  • BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Anders als die Beschwerdeführer meinen, kann das objektivrechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, auch nicht in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, als subjektives Recht eingefordert werden (BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).

    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Dabei handelt es sich um Verfahren, in denen zu klären ist, ob der Gesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Dazu gehört auch, dass die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris, und vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris).Daher ist es für die Frage nach einer subjektiv-rechtlichen Rügemöglichkeit der formalen Wahlgleichheit auf kommunaler Ebene auch ohne Bedeutung, ob die Stadtverordnetenversammlung ein Parlament im staatsrechtlichen Sinne darstellt oder als Organ der Verwaltung anzusehen ist, dem in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut sind (so BVerfGE 120, 82 , stRspr).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Zum Status des parlamentarischen Abgeordneten gehört daher auch das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (BVerfGE 112, 118 ).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
    Dabei handelt es sich um Verfahren, in denen zu klären ist, ob der Gesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2018 - 10 ME 265/18

    Organ einer Gemeinde (hier: Stadtbezirksrat) nicht klagebefugt gegen

    Auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kann sich der Antragsteller entgegen seiner Auffassung nicht berufen, weil diese Gewährleistung keine Rechte von Organen und Organteilen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften begründet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93 -, juris Rn. 7; vgl. auch Nichtannahmebeschluss vom 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG begründet keine Kompetenzen im Verhältnis zu Privaten, wirkt also nicht dahingehend, dass der Grundsatz örtlicher Aufgabenerledigung für die Gemeinde als Zuständigkeitstitel zur Verdrängung oder Einschränkung privater Grundrechtsinitiative angesehen werden kann ( Löwer in von Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 28 Rn. 44 m.w.N. in Fn. 259; Mehde in Maunz/Dürig, GG, November 2012, Art. 28 Rn. 16 m.w.N. in Fn. 6, Rn. 44 [Träger der Garantie ist die politische Einheit, nicht das Organ, BVerfG NVwZ-RR 2012, 2 [3]], 47, 50, 54 [Keine Kompetenz zur Befassung mit allgemeinpolitischen Angelegenheiten], 57, 92 - 95 [Die wirtschaftliche Betätigung ist zwar eine der vom Selbstverwaltungsrecht geschützten Hoheiten (Rn. 92 m.w.N. in Fn. 8), dies bezieht sich aber nur auf die Tätigkeit im eigenen Hoheitsbereich (Rn. 95)].; Ossenbühl DÖV 1992, 1 [7 f.], Lecheler NVwZ 1995, 8 [10]; Schoch AfP 2010, 313); die Gemeinden sind vielmehr als Träger mittelbarer Staatsverwaltung "selbst ein Stück 'Staat'" (BVerfGE 73, 118 [191]; BVerfGE 83, 37 [53 f.]; BVerfGE 107, 1 [11]; BVerfGE 110, 370 [401]; Mehde in Maunz/Dürig, GG, November 2012, Art. 28 Rn. 11).

    Einzelne Organe oder Teile von diesen sind aus der Selbstverwaltungsgarantie nicht berechtigt (BVerfG NVwZ-RR 2012, 2 [3]; Mehde in Maunz/Dürig, GG, November 2012, Art. 28 Rn. 47).

  • OVG Thüringen, 14.02.2014 - 3 EO 80/14

    Landrat kann nicht gegen Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht

    Einzelne Organe und Organteile sind aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht berechtigt, sofern ihnen nicht - was hier nicht vorliegt - im Wege der Prozessstandschaft die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte der Institution eingeräumt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344 ff., und Beschluss vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 - NVwZ-RR 2012, 2 f.).

    Diese grundrechtliche Rechtsweggewährleistung erfasst nicht die Rechte von Organteilen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften (BVerfG, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 - a. a. O.).

  • BVerfG, 04.08.2015 - 2 BvR 1690/14

    Abgeordnete sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beschwerdeberechtigt,

    Dies gilt auch, wenn Abgeordnete geltend machen, in mit ihrem Status verbundenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 62, 1 m.w.N.; vgl. insgesamt zur fehlenden Beschwerdeberechtigung BVerfGK 19, 40 ; BVerfG, Beschuss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1130/93 -, NVwZ 1994, S. 56 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Zwar ist das freie Mandat der gewählten Gemeinderatsmitglieder - anders als dies für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und des Landtags Rheinland-Pfalz der Fall ist - subjektiv-rechtlich nur einfachrechtlich (vgl. § 30 Abs. 1 GemO ) und nicht in der Verfassung abgesichert, da Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 79 Abs. 2 Satz 2 LV auf Gemeinderatsmitglieder keine Anwendung finden (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 23. Mai 2014 - VGH B 22/13 -, juris, Rn. 13 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvR 315/05 -, juris, Rn. 14 f.; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -, juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris, Rn. 8 ff.; SächsOVG, Urteil vom 7. Juli 2015 - 4 A 12/14 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12

    Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund

    Während bei Bundestagswahlen die Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gerügt werden kann, fehlt eine vergleichbare Möglichkeit, wenn es um die Durchsetzung dieser Grundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen und Abstimmungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG auf der Ebene der Länder geht (vgl. BVerfGE 99, 1 ;BVerfGK 15, 186 ; 16, 31 ; BVerfG, Beschlüsse der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2010 - 2 BvR 511/10 -, juris, Rn. 3; vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, juris, Rn. 3; vom 26. Oktober 2010 - 2 BvR 1913/09 -, juris, Rn. 5, und vom 10. November 2010 - 2 BvR 1946/10 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, NVwZ-RR 2012, S. 2).
  • VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 12/14
    stehenden Rechte verschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2011 - 2 BvR 2228/09 - NVwZ-RR 2012, 2, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2021 - 9 S 188/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle der Bestellung eines Beauftragten nach

    Einzelne Organe und Organteile sind aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht berechtigt, sofern ihnen nicht - was hier nicht vorliegt - im Wege der Prozessstandschaft die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte der Institution eingeräumt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344 ff., und Beschluss vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 - NVwZ-RR 2012, 2 f.).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

    Ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG scheidet dagegen, unabhängig von der Frage, ob eine Berufung auf dieses Grundrecht im Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt möglich ist (vgl. grundlegend BVerfGE 99, 1 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris), schon deshalb aus, weil der Antragsteller lediglich einen kommunalrechtlichen Teilnahmeanspruch geltend macht, der ausschließlich seine amtliche Rechtsstellung betrifft (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2009 - 2 BvR 1291/09 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 5 MR 10/21

    Eilrechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Träger der Garantie aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind die Gemeinden als politische Einheit; einzelne Organe oder Teile von diesen sind aus der Selbstverwaltungsgarantie nicht berechtigt (vgl. Mehde, a.a.O., Art. 28 Abs. 2 Rn. 47; Engels, in: Sachs, Grundgesetz, 9. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 41; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09 -, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht